Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Better Elements GmbH
A. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere – auch künftigen – Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern i.S.v. § 310 BGB (nachfolgend: “Käufer“). Abweichende AGB des Käufers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
3. Auch ohne besondere Klarstellung gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
B. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung des Käufers zustande.
2. Branchenübliche Abweichungen unserer Annahme (z.B. durch Auftragsbestätigung) von der Bestellung des Käufers bleiben vorbehalten und berühren nicht den Vertragsschluss.
C. Lieferbedingungen
1. Können wir verbindliche Lieferfristen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung, z.B. wegen fehlender Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer), werden wir den Käufer unverzüglich informieren und eine nach den Umständen angemessene, neue Lieferfrist bestimmen. Ist die Leistung auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rechte (z.B. Ausschluss der Leistungspflicht) und die Rechte des Käufers aus diesen AGB bleiben unberührt.
2. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
3. Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr (Untergang, Verschlechterung, Verzögerung) des Käufers. Verzögert sich die Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft über. Der gesetzliche Gefahrübergang wegen Annahmeverzugs bleibt unberührt.
D. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs – unter Vorbehalt weitergehender Rechte – zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
2. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der jeweilige Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.
3. Wird unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn der Käufer
seine Leistung nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erbringt oder erklärt seine Leistung nicht erbringen zu wollen, oder aus einer früheren Leistungsbeziehung noch über- fällige Verpflichtungen bestehen), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB) und können den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Darüber hinaus behalten wir uns vor, das Zahlungsziel mit sofortiger Wirkung zu verkürzen bzw. nur mehr gegen Vorauskasse zu liefern.
Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäft im Verzug, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, soweit es sich um gestundete Forderungen handelt.
Ferner erfolgt bei Überschreitung des internen Kreditlimits (Gesamtsumme offener Rechnungen und offener Aufträge/Lieferungen) oder Erreichen der 3. Mahnstufe ein Auslieferungsstopp.
4. Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen mit sofortiger Wirkung neu festzusetzen (§ 315 BGB), wenn eine wesentliche Erhöhung für Rohstoffe und/oder Energie, seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses um mehr als 5% netto eintritt.
E. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor.
2. Bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Bei Nichtzahlung des Kaufpreises werden wir diese Rechte nur nach fruchtlosem Ablauf bzw. gesetzlicher Entbehrlichkeit einer angemessenen letzten Zahlungsfrist geltend machen.
3. Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und/oder veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
3.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben Eigentumsrechte Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Werte der Waren. Im Übrigen gilt das Erzeugnis als Vorbehaltsware.
3.2 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 2. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt.
3.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
F. Mängelansprüche des Käufers
1. Für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und
Minderlieferung) haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferantenregress bleiben in jedem Fall unberührt.
2. Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten nur solche Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. In Ergänzung der gesetzlichen Regelung ist die Ware auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gelieferten Produktbeschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
3. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Käufer hat uns die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu diesen Zwecken zu übergeben.
4. Ist die Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser gesetzliches Verweigerungsrecht bleibt unberührt.
5. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel.
6. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
G. Sonstige Haftung
1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schadens begrenzt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Außerhalb unserer Mängelhaftung besteht ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Käufers nur wegen von uns zu vertretender Pflichtverletzung; insbesondere ein freies Kündigungsrecht (z.B. gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Rücktritt oder Kündigung müssen schriftlich erklärt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
H. Verjährung
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
2. Für Bauwerke und Baustoffe beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung. Die besonderen Verjährungsregelungen des gesetzlichen Lieferantenregresses bleiben unberührt und gelten zugunsten des Käufers auch dann, wenn der Leistung an den Verbraucher kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag mit fünfjähriger Verjährungsfrist zugrunde liegt.
3. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, den Lieferantenregress sowie für den Fall der Arglist.
4. Soweit wir dem Käufer wegen oder infolge eines Mangels vertraglichen Schadensersatz schulden, gelten hierfür die ungekürzten gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts (§ 438 BGB). Diese Verjährungsfristen gelten auch für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
I. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN- Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache. Für grenzüberschreitende Verträge gelten die internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln (Incoterms) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Gegenüber Kaufleuten ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand das Landgericht Frankfurt am Main. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
Stand: April 2023
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Bahnhofstr. 2
55218 Ingelheim am Rhein